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Dieser Anhang zur Datenverarbeitung („Data Processing Addendum, DPA“) ergänzt die Vereinbarung zwischen CircleCo, Inc. („Circle“) und dem Kunden, der den Creator-Nutzungsbedingungen zustimmt (oder in dessen Namen ein Administrator zustimmt) (der „Kunde“), in Bezug auf die Übermittlung und Verarbeitung von abgedeckten Daten im Zusammenhang mit der Erbringung der Services.
DEFINITIONEN
Begriffe, die in Großbuchstaben verwendet, aber nicht in diesem DPA definiert sind, haben die in den Circle-Nutzungsbedingungen festgelegte Bedeutung. Die folgenden in diesem DPA verwendeten Begriffe in Großbuchstaben werden wie folgt definiert:
Die Begriffe „Verantwortlicher“, „betroffene Person“, „personenbezogene Daten“, „Auftragsverarbeiter“ und „Verarbeitung“ sind entsprechend den jeweils geltenden Datenschutzgesetzen auszulegen.
UMGANG MIT DER VEREINBARUNG
ROLLE DER PARTEIEN
Die Parteien erkennen an und stimmen Folgendem zu:
DETAILS DER DATENVERARBEITUNG
Die Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vereinbarung und dieses DPA (einschließlich Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung, Kategorien personenbezogener Daten und betroffener Personen) sind in der Vereinbarung und in Anhang 1 zu diesem DPA beschrieben.
Circle erfüllt seine Pflichten gemäß den jeweils geltenden Datenschutzgesetzen. Vorbehaltlich der Bestimmungen in den Abschnitten 3.1.2 und 3.1.3 verarbeitet Circle abgedeckte Daten ausschließlich im Auftrag und gemäß den Weisungen des Verantwortlichen sowie in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Datenschutzgesetzen. Die Vereinbarung und dieses DPA stellen die Weisungen des Kunden für die Verarbeitung abgedeckter Daten dar. Der Kunde kann weitere schriftliche Weisungen gemäß diesem DPA erteilen.
Ohne das Vorstehende einzuschränken, und mit Ausnahme der in den Abschnitten 3.1.2 und 3.1.3 festgelegten Fälle, darf Circle nicht:
Circle wird:
EINHALTUNG
Der Kunde hält seine Verpflichtungen als Verantwortlicher, Unternehmen oder vergleichbare Funktion nach den jeweils geltenden Datenschutzgesetzen ein und wird:
VERTRAULICHKEIT UND OFFENLEGUNG
Circle wird:
UNTERAUFTRAGSVERARBEITER
Circle darf abgedeckte Daten an jedem Ort verarbeiten, an dem Circle oder seine Unterauftragsverarbeiter Einrichtungen unterhalten, vorbehaltlich der weiteren Bestimmungen dieses Abschnitts 7.
Der Kunde erteilt Circle die allgemeine Ermächtigung, jeden in Anhang 4 aufgeführten Unterauftragsverarbeiter, wie in Abschnitt 7.4 geändert (die „autorisierten Unterauftragsverarbeiter“) mit der Verarbeitung abgedeckter Daten zu beauftragen.
Circle wird:
Circle wird den Kunden mindestens dreißig (30) Tage im Voraus über vorgeschlagene Änderungen bei den autorisierten Unterauftragsverarbeitern informieren. Der Kunde wird Circle benachrichtigen, falls er der vorgeschlagenen Änderung der autorisierten Unterauftragsverarbeiter widerspricht (einschließlich, falls zutreffend, bei Ausübung seines Widerspruchsrechts gemäß Klausel 9(a) der SCCs), indem er Circle innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die vorgeschlagene Änderung schriftlich über seinen Widerspruch informiert (ein „Widerspruch“).
Für den Fall, dass der Kunde einen Widerspruch einreicht, werden Circle und der Kunde in gutem Glauben zusammenarbeiten, um eine für beide Seiten akzeptable Lösung zur Behandlung dieses Widerspruchs zu finden. Wenn Circle und der Kunde innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens, der dreißig (30) Tage ab dem Datum des Widerspruchs nicht überschreiten darf, keine für beide Seiten akzeptable Lösung erzielen können, kann der Kunde den Teil der Vereinbarung, der die von der Änderung betroffenen Services regelt, durch schriftliche Mitteilung an Circle kündigen.
ANFRAGEN ZU DEN RECHTEN DER BETROFFENEN PERSONEN
SICHERHEIT
INFORMATIONEN UND PRÜFUNGEN
Circle benachrichtigt den Kunden umgehend, wenn Circle feststellt, dass Circle seinen Verpflichtungen gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen nicht mehr nachkommen kann.
Der Kunde kann angemessene und geeignete Maßnahmen ergreifen, um:
Der Kunde kann höchstens einmal jährlich die Einhaltung dieses DPA durch Circle prüfen. Die Parteien stimmen zu, dass sämtliche Prüfungen unter den folgenden Bedingungen erfolgen:
Bei Prüfungen gemäß Abschnitt 10.3 gilt Folgendes:
Der Kunde muss Circle unverzüglich über alle bei einer Prüfung festgestellten Verstöße informieren.
Die Ergebnisse der Prüfung gelten als vertrauliche Informationen von Circle.
Circle kann als Reaktion auf eine vom Kunden an Circle übermittelte Prüfungsanfrage Folgendes bereitstellen:
Wenn eine vom Kunden angeforderte Prüfung durch die von Circle gemäß Abschnitt 10.7 bereitgestellten Unterlagen oder Zertifizierungen abgedeckt ist, und:
SICHERHEITSVORFÄLLE
DAUER, LÖSCHUNG UND RÜCKGABE
Dieses DPA tritt am Wirksamkeitsdatum in Kraft und bleibt, ungeachtet einer Beendigung der Vereinbarung, in Kraft, bis Circle alle abgedeckten Daten gemäß den Bestimmungen dieses DPA gelöscht hat, woraufhin es automatisch endet.
Circle wird:
STANDARDVERTRAGSKLAUSELN
Die Standardvertragsklauseln gelten, wie weiter in Anhang 3 ausgeführt, für die Übermittlung jeglicher abgedeckter Daten vom Kunden an Circle und sind Bestandteil dieses DPA, soweit:
die zuständige Behörde, die für die Übermittlung abgedeckter Daten durch den Kunden im Rahmen dieses DPA zuständig ist, die Standard-Datenschutzklauseln oder einen anderen Übermittlungsmechanismus nach den Datenschutzgesetzen des Exporteurs nicht formell angenommen hat; oder
eine solche Behörde hat Leitlinien herausgegeben, dass der Abschluss von von der Europäischen Kommission genehmigten Standardvertragsklauseln jede Anforderung nach den Datenschutzgesetzen des Exporteurs zur Umsetzung angemessener Garantien im Hinblick auf diese Übermittlung erfüllen würde; oder
die übliche Marktpraktik in Bezug auf Übermittlungen, die den Datenschutzgesetzen des Exporteurs unterliegen, besteht darin, Standardvertragsklauseln, die von der Europäischen Kommission genehmigt wurden, abzuschließen, um jede Anforderung nach den Datenschutzgesetzen des Exporteurs zur Umsetzung angemessener Garantien im Hinblick auf diese Übermittlung zu erfüllen; oder
die Übermittlung ein „Onward Transfer“ ist (weiterführende Übermittlung, wie im jeweils anwendbaren Modul der Standardvertragsklauseln definiert).
ENTPERSONIFIZIERTE DATEN
Wenn Circle entpersonifizierte Daten vom Kunden oder im Auftrag des Kunden erhält, wird Circle:
HAFTUNG
ALLGEMEINES
Anhang 1: Details der Verarbeitung
Teil 1: Abgedeckte Daten
A. LISTE DER PARTEIEN
| Kunde | Circle | |
|---|---|---|
| Rolle | Datenexporteur (Verantwortlicher) | Datenimporteur (Verarbeiter) |
| Ansprechpartner | Der Administrator | Karthik Ganesh, Chief of Staff, legal@circle.so |
| Aktivitäten im Zusammenhang mit der Übermittlung | Inanspruchnahme der Services gemäß der Vereinbarung | Erbringung der Services gemäß der Vereinbarung |
B. BESCHREIBUNG DER VERARBEITUNG
| Kategorien der betroffenen Personen | Administratoren Autorisierte Benutzer |
|---|---|
| Kategorien personenbezogener Daten | Name und E-Mail-Adresse Profil- und Kontoinformationen Benutzerinhalte, die vom Administrator oder autorisierten Benutzer hochgeladen wurden Kommentare, Fragen, Feedback und Supportanfragen |
| Besondere Kategorien personenbezogener Daten | Keine |
| Häufigkeit der Übertragung | Kontinuierlich |
| Art der Verarbeitung | Erfassung, Aufzeichnung, Organisation, Strukturierung, Speicherung, Löschung und Vernichtung |
| Zweck der Datenübertragung und der weiteren Verarbeitung | Bereitstellung der Services, und zwar: die Ermöglichung der Erstellung von Online-Communities durch den Kunden sowie das Teilen von Inhalten innerhalb dieser Communities. Bereitstellung von IT-Support |
| Aufbewahrungszeitraum | Die Dauer der Vereinbarung |
| Unterauftragsverarbeiter | Wie in Anhang 4 beschrieben |
C. BESCHREIBUNG DER VERARBEITUNG
Die zuständige Aufsichtsbehörde ist: Data Protection Commissioner (Irland).
Teil 2: Vertragsverwaltung und Marketingdaten
| Kategorien der betroffenen Personen | Administratoren Autorisierte Benutzer |
|---|---|
| Kategorien personenbezogener Daten | Administratoren Name und E-Mail-Adresse Marketingpräferenzen Wenn der Administrator zugleich Kunde ist: Konto- und Profilinformationen Zahlungs- und Transaktionsdaten Erworbene Produkte und Services Authentifizierungstoken für die Anmeldung in sozialen Medien Autorisierte Benutzer Informationen über das Gerät, das für den Zugriff auf die Services verwendet wird Informationen über den Zugriff des Benutzers auf die Services und deren Nutzung. |
| Verarbeitungszwecke | Kommunikation mit Administratoren (einschließlich Versand von Service- und Werbemitteilungen) Verwaltung der Vereinbarung mit dem Kunden (einschließlich Authentifizierung und Gewährung des Zugangs zu den Services, Verarbeitung von Erneuerungen, Abrechnung und Verarbeitung von Zahlungen, Erkennung betrügerischer Nutzung) Werbung und Vermarktung der Services. |
Nutzungs- und Feedback-Daten
| Kategorien der betroffenen Personen | Administratoren Autorisierte Benutzer |
|---|---|
| Kategorien personenbezogener Daten | Name und E-Mail-Adresse Informationen über das Gerät, das für den Zugriff auf die Services verwendet wird Informationen über den Zugriff des Benutzers auf die Services und deren Nutzung. |
| Verarbeitungszwecke | Überwachung der Leistung der Services, Identifizierung von Fehlern und Verbesserungen der Services und Information über die Produktentwicklung. |
Anhang 2: Technische und organisatorische Maßnahmen
Einleitung
Governance und Richtlinien
Reaktion auf Sicherheitsverstöße
Schutz vor unbefugten Zugriffen, Viren- und Malware-Angriffen
Zugriffskontrollen
Verfügbarkeit und Sicherung personenbezogener Daten
Segmentierung personenbezogener Daten
Entsorgung von IT-Geräten
Verschlüsselung
Übermittlung oder Transport personenbezogener Daten
Härtung von Geräten
Verwaltung von IT‑Assets und Software
Mitarbeiterschulung und Sensibilisierung
Auswahl von Dienstleistern und Beauftragung von Services
Unterstützung bei Anfragen von betroffenen Personen
Anhang 3: Standardvertragsklauseln
EU SCCS
Bezüglich der in Abschnitt 13 genannten Übermittlungen werden die Standardvertragsklauseln wie folgt ausgefüllt:
UK Addendum
Dieser Absatz 2 (UK Addendum) gilt für jede Übermittlung von abgedeckten Daten vom Kunden (als Datenexporteur) an Circle (als Datenimporteur), soweit:
Im Sinne dieses Absatzes 2 gelten folgende Begriffsbestimmungen:
„Approved Addendum“ bezeichnet das Muster-Addendum, Version B.1.0, herausgegeben vom UK Information Commissioner gemäß S119A(1) Data Protection Act 2018 und am 2. Februar 2022 dem UK-Parlament vorgelegt, in der jeweils gemäß Abschnitt 18 des Approved Addendum geänderten Fassung.
„UK Data Protection Laws“ bezeichnet alle Gesetze im Vereinigten Königreich, die sich auf Datenschutz, Verarbeitung personenbezogener Daten, Privatsphäre und/oder elektronische Kommunikation beziehen, die jeweils in Kraft sind, einschließlich des UK GDPR und des Data Protection Act 2018.
Das Approved Addendum wird Teil dieses Anhangs zur Datenverarbeitung (DPA) für alle in Absatz 2.1 genannten Übermittlungen, und die Unterzeichnung dieses DPA hat dieselbe Wirkung wie die Unterzeichnung des Approved Addendum.
Das Approved Addendum gilt als wie folgt ausgefüllt:
Schweizer Addendum
Dieses Schweizer Addendum gilt für jede Verarbeitung von abgedeckten Daten, die den Schweizer Datenschutzgesetzen oder sowohl den Schweizer Datenschutzgesetzen als auch der EU DSGVO unterliegt.
Auslegung dieses Addendum
Begriffe, die in diesem Addendum gemäß den Standardvertragsklauseln (SCCs) definiert sind, haben dieselbe Bedeutung wie in den SCCs. Zusätzlich gelten folgende Definitionen:
Dieses Addendum ist so auszulegen, dass es mit den Schweizer Datenschutzgesetzen konsistent ist und die Verpflichtung der Parteien erfüllt, die geeigneten Schutzmaßnahmen gemäß Artikel 46 GDPR bzw. Artikel 6(2)(a) der Schweizer Datenschutzgesetze bereitzustellen.
Dieses Addendum darf nicht in einer Weise ausgelegt werden, die den Rechten und Pflichten nach den Schweizer Datenschutzgesetzen widerspricht.
Alle Verweise auf Gesetze (oder einzelne Bestimmungen von Gesetzen) beziehen sich auf das jeweilige Gesetz (oder die jeweilige Bestimmung) in der jeweils geltenden Fassung. Dies schließt Fälle ein, in denen das Gesetz (oder die einzelne Bestimmung) nach Unterzeichnung dieses Swiss Addendum konsolidiert, neu erlassen oder ersetzt wurde.
In Bezug auf jede Verarbeitung personenbezogener Daten, die den Schweizer Datenschutzgesetzen oder sowohl den Schweizer Datenschutzgesetzen als auch der DSGVO unterliegt, ergänzt und ändert dieses Addendum die Clauses in dem Umfang, dass sie gelten für:
Hierarchie
Bei Konflikten oder Inkonsistenzen zwischen diesem Addendum und den Clauses oder anderen zwischen den Parteien bestehenden Vereinbarungen, gelten die Bestimmungen, die den größtmöglichen Schutz für die betroffenen Personen bieten.
Änderungen der Clauses für Übermittlungen, die ausschließlich den Schweizer Datenschutzgesetzen unterliegen
Wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Datenexporteur ausschließlich den Schweizer Datenschutzgesetzen unterliegt oder die Übermittlung ein „Onward Transfer“ gemäß den Clauses darstellt (wie in Absatz 3.3(a) geändert), gelten folgende Änderungen:
Verweise auf „Clauses“ oder „SCCs“ beziehen sich auf dieses Swiss Addendum, wie es die SCCs ändert.
Clause 6 (Beschreibung der Übermittlung(en)) wird ersetzt durch:
„Die Einzelheiten der Übermittlung(en), insbesondere die Kategorien der übermittelten personenbezogenen Daten und die Zwecke der Übermittlung, sind in Teil 1 von Anhang 1 dieses DPA festgelegt, soweit die Schweizer Datenschutzgesetze auf die Verarbeitung des Datenexporteurs bei dieser Übermittlung Anwendung finden.“
Verweise auf Verordnung (EU) 2016/679, „diese Verordnung“ oder die DSGVO werden durch die Schweizer Datenschutzgesetze ersetzt; Verweise auf spezifische Artikel werden durch die entsprechenden Artikel/Abschnitte der Schweizer Datenschutzgesetze ersetzt.
Verweise auf die Verordnung (EU) 2018/1725 werden entfernt.
Verweise auf „Europäische Union“, „Union“, „EU“ und „EU Mitgliedstaat“ werden durch „Schweiz“ ersetzt.
Clause 13(a) und Teil C von Anhang I werden nicht verwendet; die zuständige Aufsichtsbehörde ist die FDPIC.
Clause 17 wird wie folgt ersetzt
„Diese Clauses unterliegen dem Recht der Schweiz.“
Clause 18 wird wie folgt ersetzt:
„Alle Streitigkeiten aus diesen Clauses im Zusammenhang mit den Schweizer Datenschutzgesetzen werden von den Gerichten der Schweiz entschieden. Betroffene Personen können auch vor den Gerichten der Schweiz klagen, in deren gewöhnlichem Aufenthaltsort sie wohnen. Die Parteien unterwerfen sich der Zuständigkeit dieser Gerichte.“
Ergänzende Bestimmungen für die Übermittlung personenbezogener Daten, die sowohl der DSGVO als auch den Schweizer Datenschutzgesetzen unterliegen
Soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Datenexporteur sowohl den Schweizer Datenschutzgesetzen als auch der DSGVO unterliegt oder die Übermittlung personenbezogener Daten von einem Datenexporteur an einen Datenimporteur gemäß den Clauses ein „Onward Transfer“ sowohl gemäß den Clauses als auch gemäß den Clauses in der durch Absatz 3.3(c) dieses Addendum geänderten Fassung darstellt:
Die Begriffe „Europäische Union“, „Union“, „EU“ und „Mitgliedstaat der EU“ dürfen nicht so ausgelegt werden, dass dadurch betroffene Personen in der Schweiz daran gehindert werden, Ansprüche an ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort gemäß Clause 18(c) der Clauses geltend zu machen.
Übermittlungen nach Recht anderer Gerichtsbarkeiten
Für alle Übermittlungen personenbezogener Daten, die in Abschnitt 13.1(b) erwähnt werden (jeweils ein „Global Transfer“), dürfen die SCCs nicht so ausgelegt werden, dass sie den Rechten und Pflichten nach den Exporter Datenschutzgesetzen widersprechen.
Für die Zwecke von Global Transfers gelten die SCCs als in dem erforderlichen Umfang geändert, damit sie wirksam sind:
Die in Absatz 4.2 genannten Änderungen beinhalten (ohne Einschränkung) Folgendes:
Wenn während der Verarbeitung der abgedeckten Daten durch Circle unter diesem DPA ein Übertragungsmechanismus außerhalb der SCCs nach den Exporter Datenschutzgesetzen für Übermittlungen vom Kunden an Circle genehmigt wird, schließen die Parteien unverzüglich eine ergänzende Vereinbarung ab, die:
Soweit nach den Exporter Datenschutzgesetzen erforderlich, übermittelt der zuständige Datenexporteur eine Kopie der gemäß Absatz 4.4 geschlossenen Vereinbarung an die zuständige nationale Behörde.
Anhang 4: Unterauftragsverarbeiter
| Unterauftragsverarbeiter | Zweck | Beschreibung | Standort | Übertragungsmechanismus |
|---|---|---|---|---|
| Amazon Web Services, Inc. (AWS) | Cloud-Hosting | Stellt Rechenleistung, Speicher und Infrastruktur bereit, die zum Hosten der Circle-Anwendung und zum sicheren Speichern von Kundendaten verwendet werden. | USA | Standardvertragsklauseln (SCCs) |
| Braintrust, Inc | KI-Bewertung | Bewertet und überwacht die Leistung von KI-Funktionen anhand von Beispieleingaben und -ausgaben. | USA | Standardvertragsklauseln (SCCs) |
| Buildkite Pty Ltd | CI/CD-Pipelines | Führt CI/CD-Pipelines zum Erstellen, Testen und Bereitstellen der Circle-Anwendung aus. | USA | Standardvertragsklauseln (SCCs) |
| Clay Labs, Inc | Datenanreicherung und GTM-Workflows | Reichert Kontakt- und Kontodaten an und unterstützt Go-to-Market‑Abläufe. | USA | Standardvertragsklauseln (SCCs) |
| Cloudflare, Inc | Beobachtbarkeit, Überwachung und Sicherheit | Bietet CDN, Leistungsoptimierung und Sicherheitsschutz (einschließlich DDoS-Abwehr und Traffic-Routing). | USA | Standardvertragsklauseln (SCCs) |
| dbt Labs, Inc. (dbt Cloud) | Datenaufbereitung und Analytics-Engineering | Führt Datenaufbereitungs‑Jobs auf den Analytics-Daten von Circle aus. | USA | Standardvertragsklauseln (SCCs) |
| Fathom Analytics, Inc. (Fathom) | Gesprächsprotokolle | Nimmt Meetings auf und erstellt Gesprächsprotokolle, Zusammenfassungen und Aufgabenlisten. | USA | Standardvertragsklauseln (SCCs) |
| Forethought Technologies, Inc | KI-Support Automatisierung | Bietet KI-basierte Support-Tools, die Support-Tickets und Hilfeinhalte verarbeiten. | USA | Standardvertragsklauseln (SCCs) |
| Google Cloud (Google LLC) | Cloud-Hosting | Stellt sichere Hosting-Dienste bereit, die einen Teil der Circle-Infrastruktur unterstützen. | USA | Standardvertragsklauseln (SCCs) |
| HubSpot, Inc | CRM und Marketing | Verarbeitet Admin- und Kontaktinformationen von Kunden für Onboarding, Kommunikation über den Lebenszyklus und Marketingaktivitäten. | USA | Standardvertragsklauseln (SCCs) |
| Last9, Inc | Beobachtbarkeit und Überwachung | Bietet Beobachtbarkeit für die Infrastruktur und Anwendungen von Circle (Logs, Metriken, Traces). | USA | Standardvertragsklauseln (SCCs) |
| LiveKit, Inc | Audio- und Videoinfrastruktur | Bietet Live-Video-Unterstützung (WebRTC, HLS) für Sitzungen, Events und interaktive Videofunktionen. | USA | Standardvertragsklauseln (SCCs) |
| Mailgun Technologies, Inc. | E-Mail-Zustellungsdienst | Sendet Marketing-E-Mails im Namen von Circle-Kunden an Circle-Mitglieder über E-Mail Hub (z. B. Benachrichtigungen, Verifizierungs-E-Mails). | USA | Standardvertragsklauseln (SCCs) |
| New Relic, Inc | Beobachtbarkeit und Überwachung | Bietet Anwendungs- und Infrastrukturüberwachung (APM, Protokolle, Metriken). | USA | Standardvertragsklauseln (SCCs) |
| OpenAI, LLC | LLMS und andere KI-Funktionen | Verarbeitet Prompts und vom Benutzer übermittelte Inhalte, wenn KI-fähige Funktionen in Circle aktiviert sind. | USA | Standardvertragsklauseln (SCCs) |
| RevenueCat, Inc | Finanzen und Zahlungen | Verarbeitet Rechnungsdaten für Kunden und Mitglieder, Abonnementereignisse, zugehörige Umsatzanalysen und Token für Zahlungsmethoden. | USA | Standardvertragsklauseln (SCCs) |
| SendGrid (Twilio SendGrid, Inc.) | E-Mail-Zustellungsdienst | Versendet Transaktions- und Systemmails an Circle-Kunden und Mitglieder (z. B. Benachrichtigungen, Bestätigungs-E-Mails). | USA | Standardvertragsklauseln (SCCs) |
| Stripe, Inc | Finanzen und Zahlungen | Verarbeitet Abrechnungsdaten, Abonnementzahlungen und Zahlungsarten-Token von Kunden und Mitgliedern. | USA | Standardvertragsklauseln (SCCs) |
| Zapier, Inc | Workflows | Verarbeitet Workflow-ausgelöste Daten zur Automatisierung interner Vorgänge und Integrationen (KI-Orchestrierung). | USA | Standardvertragsklauseln (SCCs) |
| Zendesk, Inc | Kundensupport | Verarbeitet Kundenkontaktinformationen und Support-Tickets, um Fehlerbehebung und Support bereitzustellen. | USA | Standardvertragsklauseln (SCCs) |
| 100 MS | Audio- und Videoinfrastruktur | Bietet Live-Video-Unterstützung (WebRTC, HLS) für Sitzungen, Events und interaktive Videofunktionen. | USA | Standardvertragsklauseln (SCCs) |